Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft.
Die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen sind somit für die nächsten zehn Jahre gesichert. Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer (MWST) leicht erhöht.
Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2022 das Datum für das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt.
Fragen und Antworten
Individuelle Abfragen
Die Berechnungen sind nicht verbindlich. Für verbindliche Auskünfte wollen Sie sich an Ihre Ausgleichskasse wenden.
Die Höhe einer AHV-Rente hängt von sehr vielen individuellen Faktoren ab, zur Hauptsache von der Beitragsdauer und vom durchschnittlichen Einkommen, das in diesen Jahren erzielt wurde. Hinzu kommen allenfalls Gutschriften für die Erziehung von Kindern und die Betreuung von Angehörigen. Bei Ehepaaren gilt die Beitragsdauer des erwerbstätigen Mannes in der Regel auch für die Frau, wenn sie während der Ehe keine Beiträge bezahlt hat – und selbstverständlich auch umgekehrt. Zudem wird die AHV-Rente regelmässig an die Entwicklung der Löhne und der Konsumentenpreise angepasst.
Die Vorausberechnung einer AHV-Rente für Jahre in der Zukunft ist somit zwangsläufig nicht korrekt und vermittelt ein falsches Bild der tatsächlichen Situation. Darum erstellt das BSV keine solchen fiktiven Berechnungen. Detaillierte Informationen zur Berechnung von Renten der AHV finden sich im Merkblatt Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV der Informationsstelle AHV/IV (www.ahv-iv.ch).
Der Zuschlag und die Kürzungssätze für die Frauen der Übergangsgeneration sind nach Alter und Einkommenskategorien gestaffelt. Sie können hier abgefragt werden:
* Das massgebliche durchschnittliche Jahreseinkommen ist die Summe aller Einkommen, für die AHV-Beiträge bezahlt wurden, plus allfällige Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, geteilt durch die Anzahl Beitragsjahre. Es kann sich mehr oder weniger stark vom Einkommen unterscheiden, das aktuell erzielt wird. Bei Ehepaaren werden die Einkommen der Ehejahre zusammengezählt und je zur Hälfte angerechnet (Splitting).Alle Versicherten haben bei der AHV ein individuelles Konto, auf dem die bisher abgerechneten Einkommen verzeichnet sind. Ein aktueller Kontoauszug kann hier bestellt werden. Die Berechnungen sind nicht verbindlich. Für verbindliche Auskünfte wollen Sie sich an Ihre Ausgleichskasse wenden.
Ergebnisse der Abstimmung
Stabilisierung der AHV (AHV 21)
- Ja: 50,55%
- Nein: 49,45%
Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MWSt
- Ja: 55,07%
- Nein: 44,93%
Stabilisierung der AHV (AHV 21)
Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MWSt
Die Massnahmen im Überblick
Bisherige Regelung
Rentenalter von 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer.
AHV 21
• Begriffsänderung: Statt ordentliches Rentenalter neu Referenzalter
• Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern auf 65 Jahre in der AHV und in der beruflichen Vorsorge.
Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform und erfolgt schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr. Bei Inkrafttreten der AHV 21 im Jahr 2024 wird für Frauen und Männer somit ab 2028 ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren gelten.
Die Reform AHV 21 sieht zwei Massnahmen vor, um die Erhöhung des Referenzalters für Frauen abzufedern, die bei Inkrafttreten der Reform kurz vor der Pensionierung stehen. Die Übergangsgeneration umfasst 9 Jahrgänge und betrifft Frauen, die bei Inkrafttreten der Reform 55 Jahre oder älter sind.
Tritt die AHV 21 im Jahr 2024 in Kraft, gehören die Jahrgänge 1961 bis 1969 zur Übergangsgeneration.
Die Ausgleichsmassnahmen
• Lebenslanger Rentenzuschlag für die Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Altersrente nicht vorbeziehen.
• Tiefere Kürzungssätze für Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Altersrente vorbeziehen.
Individuelle Abfrage von Rentenzuschlag und Kürzungssätzen
Die Höhe einer AHV-Rente hängt von sehr vielen individuellen Faktoren ab, zur Hauptsache von der Beitragsdauer und vom durchschnittlichen Einkommen, das in diesen Jahren erzielt wurde. Hinzu kommen allenfalls Gutschriften für die Erziehung von Kindern und die Betreuung von Angehörigen. Bei Ehepaaren gilt die Beitragsdauer des erwerbstätigen Mannes in der Regel auch für die Frau, wenn sie während der Ehe keine Beiträge bezahlt hat – und selbstverständlich auch umgekehrt. Zudem wird die AHV-Rente regelmässig an die Entwicklung der Löhne und der Konsumentenpreise angepasst.
Die Vorausberechnung einer AHV-Rente für Jahre in der Zukunft ist somit zwangsläufig nicht korrekt und vermittelt ein falsches Bild der tatsächlichen Situation. Darum erstellt das BSV keine solchen fiktiven Berechnungen. Detaillierte Informationen zur Berechnung von Renten der AHV finden sich im Merkblatt Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV der Informationsstelle AHV/IV (www.ahv-iv.ch).
Der Zuschlag und die Kürzungssätze für die Frauen der Übergangsgeneration sind nach Alter und Einkommenskategorien gestaffelt. Sie können hier abgefragt werden:
Heutige Regelung
Männer und Frauen können ihre Altersrente um maximal zwei Jahre vorbeziehen. Es können lediglich ganze Jahre (12 Monate) vorbezogen werden. Der Rentenvorbezug führt zu einer versicherungstechnischen Rentenkürzung von 6,8 Prozent pro vorbezogenem Jahr.
Die Rente kann um maximal fünf Jahre aufgeschoben werden. Durch den Rentenaufschub besteht Anspruch auf einen Zuschlag, dessen Höhe von der Dauer des Aufschubs abhängt (5,2 % bis 31,5 %).
AHV 21
• Möglichkeit für Frauen und Männer, die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren zu beziehen; für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62 Jahren.
• Einführung des Teilrentenvorbezugs und des Teilrentenaufschubs.
• Kürzungen bei Vorbezug und Zuschläge bei Aufschub an die durchschnittliche Lebenserwartung angepasst und entsprechend gesenkt. Tiefere Kürzungen für tiefe durchschnittliche Jahreseinkommen (≤ CHF 57’360). Inkrafttreten dieses Punktes frühestens im Jahr 2027. Der Bundesrat legt die neuen Sätze kurz vor deren Einführung fest.
Heutige Regelung
Bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Rentenalter gilt in der AHV ein Freibetrag von 1400 Franken im Monat, bzw. 16 800 Franken im Jahr. Beiträge, die im Rentenalter bezahlt werden, führen aber nicht zu einer höheren Altersrente.
AHV 21
- Möglicher Verzicht auf Freibetrag für Erwerbstätige im Rentenalter;
- Berücksichtigung der nach dem Referenzalter (65 Jahre) bezahlten AHV-Beiträge.
• mögliche Schliessung von Beitragslücken
• Verbesserung der AHV-Rente (bis zur maximalen Rente)
Heutige Regelung
Die AHV richtet eine Hilflosenentschädigung für Personen im Rentenalter aus, die für alltägliche Lebensverrichtungen (z. B. Ankleiden, Körperpflege, Essen) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Wenn der Hilfebedarf ein Jahr lang bestanden hat (und weiter besteht), kann von einem dauernden Hilfebedarf gesprochen werden. Die einjährige Frist wird als Karenzfrist bezeichnet.
AHV 21
- Die Karenzfrist für den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV wird von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt.
Heutige Regelung
Der normale Satz der Mehrwertsteuer (MWST) beträgt zurzeit 7,7 %. Der AHV fliesst ein Prozentpunkt der Mehrwertsteuer zum demografischen Ausgleich zu.
AHV 21
- Erhöhung der MWST um 0,4 Prozentpunkte für die AHV
Proportionale Erhöhung | MWST mit AHV21 | |
---|---|---|
Normalsatz | 0,4 | 8,1 |
Reduzierter Satz | 0,1 | 2,6 |
Sondersatz für Beherbergung | 0,1 | 3,8 |
Die Zusatzfinanzierung ist in einem separaten Bundesbeschluss geregelt, der die Verfassung ändert, weshalb das Volk obligatorisch darüber abstimmen muss. Allerdings ist der Bundesbeschluss mit den im AHVG vorgesehenen Massnahmen verknüpft, gegen die ein Referendum zustande gekommen ist. Der Bundesbeschluss kann somit nur dann umgesetzt werden, wenn das Volk auch die Gesetzesänderung annimmt.
Dokumentation
Erläuterungen des Bundesrates - Volksabstimmung vom 25.09.2022
Hintergrunddokumente
Finanzperspektiven
Dokumente
Medienmitteilungen
29.04.2022
Referenden gegen AHV 21 und gegen die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes zustande gekommen
28.08.2019
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur AHV 21
Links
"Welche Änderungen bringt die Stabilisierung der AHV (AHV 21)?"