Familienergänzende Kinderbetreuung

Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit stellt für viele Eltern auch heute noch eine grosse Herausforderung dar. Auf Grundlage des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, wird die Vereinbarkeit mit einem befristeten Impulsprogramm vom Bund gefördet, welches in drei Teile gegliedert ist:

 

Aktuell

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung wurde bis Ende 2026 verlängert und eine Prioritätenordnung wurde erlassen.


Bilanz nach 22 Jahren

In den 22 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes sind 4’307 Gesuche bewilligt worden. Der Bund hat damit die Schaffung von 79’494 neuen Betreuungsplätzen mit 497 Mio. Franken unterstützt. 224 Gesuche, mit denen weitere 5’539 Plätze gefördert werden sollen, sind noch in Bearbeitung.

 

Liste der bewilligten Gesuche für die Schaffung von Betreuungsplätzen

Karten zur Verteilung der bewilligten Plätze/Gesuche auf die Kantone und Gemeinden


Liste der bewilligten Gesuche für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden

Liste der bewilligten Gesuche für Projekte


Letzte Änderung 24.04.2025

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